LICHTERFEST GEWINNSPIEL



Datenschutz
Im Falle einer Reservierung Die auf Ihrem Teilnahmeschein aufgenommenen, persönlichen Daten im Falle einer "Reservierung" werden dazu verwendet, im Dezember 2023 eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Mit der Angabe Ihrer persönlichen Daten entstehen keine Verpflichtungen oder Vertragsverhältnisse. Mit der Angabe Ihrer Daten stimmen Sie einer Kontaktaufnahme durch die Pyrolase GmbH zu, um Sie über Verfügbarkeit und mögliche weitere Schritte bzgl. des Verkaufs in Kenntnis zu setzen.
Im Falle einer Teilnahme ohne Reservierung
Die auf Ihrem Teilnahmeschein aufgenommenen, persönlichen Daten im Falle einer reinen Gewinnspielteilnahme (ohne Angabe einer Reservierung) werden lediglich im Rahmen des Gewinnspiels durch uns direkt verwertet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt zu keiner Zeit. Teilnahmescheine, denen kein Gewinn zuteil wird, werden direkt nach Ziehung nachhaltig vernichtet. Die Daten werden in diesem Fall nicht digital gespeichert. Soweit ein Gewinn vorliegt, werden die aufgenommenen Daten lediglich zur Kontaktaufnahme bzgl. Gewinnübergabe verwendet.

Im weiteren verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, die auch hier Gültigkeit hat.

Bedingungen Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt ist jeder volljährige Besucher des Lichtfests Keulebuckel 2023, der die zur Verfügung gestellte Gewinnspielkarte ausgefüllt hat.


Ablauf des Gewinnspiels
Während des so genannten "Familientages" am 01.09.2023 besteht die Möglichkeit, die vor Ort zur Verfügung gestellten Gewinnspielkarten auszufüllen. Gibt ein Besucher Kontaktdaten an, nimmt er automatisch am Gewinnspiel teil. Das Ausfüllen von Reservierungen in jedweger Form beinflusst die Gewinnchancen nicht. Die Gewinnspielteilnahme ist ebenfalls möglich ohne die Angabe von Reservierungen. Innerhalb spätestens 4 Wochen nach dem 01.09.2023 erfolgt eine Ziehung des Gewinnerscheins. Direkt darauffolgend werden die verbleibenden Tickets, die keine Reservierung von Artikeln beinhalten, nachhaltig vernichtet. Der Gewinner wird mittels der zur Verfügung gestellten Kontaktdaten über seinen Gewinn und die weiteren Schritte informiert. Soweit ein Reservierungswunsch auf den Gewinnspielkarten vermerkt wurde, werden die Daten innerhalb einer sicheren Umgebung aufbewahrt, bis es im Dezember 2022 zur Kontaktaufnahme bzgl. Verfügbarkeit der Artikel kommt.

Teilnahmeberechtigt
Teilnahmeberechtigt ist jeder volljährige Besucher des Lichtfests Keulebuckel 2023, der die zur Verfügung gestellte Gewinnspielkarte ausgefüllt hat. Eine Teilnahme von Mitgliedern, Partnern oder Helfern der Pyrolase GmbH, des Achterbahn Ellmendingen g.e.V. oder der Michael und Dorothea Schmid GbR sowie Verwandte der genannten Beteiligten ist ausgeschlossen


Gewinn
Als Gewinn wird der/die auf den ausgedruckten Dokumenten ausgelobte Preis bestimmt. Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über eine gesonderte Email über den Gewinn informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder ggfs den gesetzlichen Vertreter des Gewinners. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Beendigung des Gewinnspiels Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden. Das Gewinnspiel endet spätestens am Veranstaltungsende des "Familientages" des 6. Keulebuckel Lichterfestes. (Derzeit geplant: Freitag, 01.09. 23:00 Uhr). Eine Nachreichung ist nicht möglich.

Anwendbares Recht Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der Webseite. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.